Tel: +49 (2151) 76967-30

Mehr Transparenz bei Agrarsubventionen - Empfängerliste bald wieder online

EU Agrarsubventionen

Der Strukturwandel in der europäischen Landwirtschaft geht weiter. Eine neue Studie im Auftrag der EU-Kommission belegt jetzt, dass die Zahl der Empfänger von Agrarsubventionen im Zeitraum von 2005 bis 2013 gesunken ist. Die durchschnittliche Beihilfe pro Betrieb stieg aber deutlich an. Eine Liste der Empfänger von Subventionen wird schon bald wieder im Internet abrufbar sein.

Viele Landwirte in Deutschland müssen sich darauf einstellen, dass sie in Zukunft wieder namentlich im Internet aufgeführt werden, sofern sie Zahlungen von der Europäischen Union erhalten. Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf beschlossen, der für mehr Transparenz bei der Verwendung von Gemeinschaftsmitteln der EU schaffen soll. Damit setzt die Regierung eine Vorgabe aus Brüssel um.

Dem neuen Gesetzt entsprechend sollen ab Mai 2015 also wieder alle Empfänger von Agrarsubventionen online zu veröffentlichen. Dabei sollen aber nur die laut EU-Recht zwingend vorgeschriebenen Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden. Beben den betrag sind dies bei natürlichen Personen der Name und Vorname sowie bei juristischen Personen der vollständige eingetragene Name. Begünstigte, deren Beihilfezahlungen einen festgesetzten Schwellenwert von 1250 Euro nicht überschreiten, werden hingegen anonym mit Hilfe eines Codes aufgeführt. Dies dürfte aber die wenigsten Empfänger betreffen.

EU-Kommission setzt sich über EuGH-Urteil hinweg

Schon zwischen 2009 und 2010 wurden die Empfänger von Agrarsubventionen mit Nahmen und Wohnort im Internet offengelegt. Eine deutsche Landwirtin hatte allerdings dagegen Klage eingelegt. Darauf hin hatte der Europäische Gerichtshof die Veröffentlichung der Daten verboten. Auf drängen der EU-Kommission wurde die Transparenzregelung nun aber wieder eingeführt. Zum Schutz von Kleinbetrieben und um den Bedenken des Gerichts entgegenzukommen wurde der erwähnte Schwellenwert eingeführt. Die neue Vorschrift unterscheidet sich allerdings sonst nur durch eine detailliertere Begründung von der Vorschrift, die der EuGH für ungültig erklärt hatte. Die höhere Transparenz soll unter anderem zu einer besseren Akzeptanz für die Finanzhilfen in der Öffentlichkeit sorgen. Laut Experten werden aber auch gegen die neue Regelung Klagen erwartet.


Steuerberater Andre Reischert

Sie haben Fragen zum Thema Agrarsubventionen?

Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner für landwirtschaftliches Spezialrecht:
Andre Reischert