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Kürzungen bei Direktzahlungen der EU auch in 2015

Europaparlament

Auch in diesem Jahr müssen sich Landwirte in der EU darauf einstellen, dass sie nicht ihren vollen Anspruch auf Direktzahlungen erhalten werden. Die Kommission hat eine Kürzung vorgeschlagen.

Alle Direktbeihilfen, die 2000 Euro pro Betrieb übersteigen, sollen voraussichtlich um 1,39% gekürzt werden. Diesen Vorschlag hat die Europäische Kommission veröffentlicht. Mit dem dadurch gewonnen Geld soll die Haushaltsreserve für Marktkriesen aufgefüllt werden. Sofern dieser Kriesenfond nicht benötigt wird, würde es wiederum eine Rückerstattung geben.

Schon in den Jahren 2013 und 2014 mussten europäische Landwirte zunächst auf einen Teil der Direktzahlungen verzichten. Wie hoch die endgültige Rate der Kürzungen letztendlich ausfällt wird wahrscheinlich erst im Oktober feststehen. Dann werden die letzten Bedarfsschätzungen für den EU-Haushalt 2016 feststehen. Die EU-Kommission ist rechtlich aber gehalten, auf einen Kürzungsbedarf bereits in jedem Jahr vor Ende März hinzuweisen. Eine Kürzung der Direktzahlungen muss letztendlich vom Rat und dem Europaparlament abgesegnet werden.


Steuerberater Andre Reischert

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Andre Reischert