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Einigung im Energiewende-Streit um Offshore-Windanlagen

Offshore Windkraft Anlage

Durch einem Vergleich vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ist der Streit zwischen Energieerzeuger EnBW und der Bundesnetzagentur beigelegt und damit ein drohender Stillstand des Windenergie-Ausbaus auf dem Meer abgewendet worden.

Hintergrund für den Rechtsstreit war, dass die schwarz-rote Regierungskoalition die Ausbauziele für Offshore-Anlagen deutlich verringert hat. Statt 10 Gigawatt sollen nur noch 6,5 Gigawatt Stromproduktion bis zum Jahr 2020 auf offener See installiert werden. Daraufhin wollte die Bundesnetzagentur auf eine von EnBW geplante 172 Kilometer lange Stromleitung in die westliche Nordsee verzichten. Zudem stünden alle Projekte ohne definitive Zusage auf Anschluss an das Stromnetz zur Disposition. So auch der ebenfalls geplante Park „EnBW Hohe See“, der nach dem Vergleich nun doch gebaut und an das Stromnetz angeschlossen werden soll. An dem Verzicht auf das Hochsee-Stromkabel hält die Bundesnetzagentur aber weiterhin fest.

Für den Energieversorger ist dies sicherlich nur ein Teilerfolg, da in die Planung der Projekte bereits mehrere Millionen Euro geflossen sind. An die Energiebranche ist es jedoch ein positives Signal, das zunächst negative Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen verhindern soll.


Steuerberater Andre Reischert

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