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Bundesregierung streicht überflüssige gesetzliche Regelungen im Agrarbereich

11.02.2016
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Paragraph Regelungen

Die Regierung in Berlin will in diesem Jahr den Paragraphendschungel lichten und streicht etwa 20 Regelungen im Agrarbereich, die mittlerweile gegenstandslos geworden sind.

Insgesamt will die Bundesregierung mehr als 120 Regelungen im Bundesrecht eliminieren. Dies geht aus einem nun vorgelegten Gesetzentwurf hervor, der das Bundesrecht bereinigen soll. Gut 20 davon entfallen dabei auf den Agrarsektor.

So zum Beispiel die Fleischverordnung, die mit der europäischen Harmonisierung weitestgehend überflüssig geworden ist sowie die Geflügelbeihilfeverordnung, welche diverse Unterstützungsmaßnahmen nach dem Auftreten der Vogelgrippe 2006 geregelt hatte.

Ebenfalls nicht mehr benötigt werden die Verordnungen über die Saldierung von Grundflächen, welche in den Wirtschaftsjahren 97/98 und 04/05 erlassen wurden. Mit der Einführung der Betriebsprämienregelung im Jahr 2005 waren diese bereits überflüssig geworden.

Ein weiteres Beispiel für einen Streichkandidaten ist die Regelung über die Gleichstellung von stillgelegten und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach der Einführung der Basisprämienregelung in vergangenen Jahr wird auch diese nicht mehr gebraucht.


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