Hofnachfolge
Den Hof übergeben, ohne den Betrieb zu gefährden
Übergabevertrag, Höfeordnung, Pflichtteil und Erbschaftsteuer greifen ineinander – als landwirtschaftliche Buchstelle in Krefeld begleiten wir Sie über Jahre durch die Übergabe an die nächste Generation.
Eine Hofnachfolge beginnt fünf bis zehn Jahre vor der Übergabe.
Wer den Hof erst regelt, wenn der Übergabetermin feststeht, verschenkt Gestaltungsspielraum – steuerlich wie familiär. Wir setzen früher an: mit einem Konzept, das Betrieb, Altenteil, weichende Erben und Steuerlast zusammen denkt. Die vier Bausteine, um die es dabei immer geht, sind:
Übergabevertrag
Hofübergabe, Altenteil, Wohnrecht und Rückforderungsrechte in einem Vertrag, der auch in 20 Jahren noch trägt.
Höfeordnung & Hoferbe
Höferolle, Hoferbenbestimmung und Abfindung der weichenden Erben – nach dem Sondererbrecht für Landgüter in NRW.
Erbschaft- & Schenkungsteuer
Verschonungsregeln für Betriebsvermögen, Bewertung nach Höfeordnung und die Frage, was die Übergabe wirklich kostet.
Wirtschaftliche Tragfähigkeit
Kann der Hof Altenteil, Abfindungen und Tilgung gleichzeitig tragen? Wir rechnen es vor der Unterschrift durch.
Was bei einer Hofübergabe zusammenkommt – und was wir davon übernehmen.
Vertrag, Steuer und Familienfrage lassen sich nicht getrennt lösen. Wir unterstützen Sie in allen strategischen, steuerlichen, rechtlichen und familiären Fragestellungen:
Übergabe & Vertrag
- Gestaltung von Hofübergabeverträgen
- Altenteilsrechte, Wohn- und Nießbrauchrechte
- Rückforderungs- und Widerrufsklauseln
- Notarielle Abwicklung und Grundbuchvollzug
Höfeordnung & Sondererbrecht
- Eintragung und Löschung in der Höferolle
- Bestimmung des Hoferben
- Abfindungsansprüche der weichenden Erben
- Schutz vor Realteilung des Hofes
Steuern der Übergabe
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Betriebsvermögen
- Verschonungsabschlag und Behaltensfristen
- Bewertung nach Höfeordnung und Ertragswertverfahren
- Aufdeckung stiller Reserven vermeiden
Familie & Vorsorge
- Testament, Erbvertrag und Pflichtteilsverzicht
- Versorgung von Übergeber und Ehepartner
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Moderation zwischen den Generationen
Nach der Übergabe
- Alterskasse (SVLFG) und Krankenversicherung des Übergebers
- Steuerliche Betreuung von Übergeber und Übernehmer
- Anpassung von Pacht-, Liefer- und Energieverträgen
- Betriebswirtschaftliche Begleitung des Übernehmers
Welche dieser Themen für Sie relevant sind, hängt von Ihrer Familiensituation, der Betriebsstruktur und dem geplanten Übergabezeitpunkt ab. In einem persönlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam, wo wir Sie am besten unterstützen können.
Steuerberater und Rechtsanwälte an einem Tisch.
Eine Hofübergabe scheitert selten am Steuerrecht allein – meist daran, dass Vertrag, Steuer und Familienfrage getrennt bearbeitet werden. Bei uns sitzen Steuerberater, eine Fachanwältin für Steuerrecht und Rechtsanwälte für Erbrecht in derselben Kanzlei. Unser Partner Matthias Brinkmann ist Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen sich weitere Informationen zu unseren Leistungen? Dann sprechen Sie gerne unsere Fachberater an.
St-B-K Steuern und Recht
Weyerhofstraße 71, 47803 Krefeld
Weitere Schwerpunkte
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Mehr InformationenHofübergaben am Niederrhein
Ob Milchviehbetrieb in Krefeld, Gartenbaubetrieb im Kempener Land oder Ackerbaubetrieb auf den Feldern um Viersen – wir kennen die Höferolle beim zuständigen Amtsgericht, die Bewertungspraxis der Finanzämter am Niederrhein und die Fragen, die in Hoffamilien wirklich gestellt werden.
- Höferolle und Hoferbenbestimmung nach der Höfeordnung NRW
- Abfindung weichender Erben ohne Substanzverlust für den Hof
- Erbschaftsteuer bei Hof- und Gartenbaubetrieben
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oder nach Vereinbarung