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Produzierendes Gewerbe erhält auch 2016 Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer

Stromsteuer

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auch 2016 den so genannten Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten. Dies gibt das Bundesfinanzministerium bekannt. Unternehmen würden dadurch im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer in Form einer Erstattung oder Verrechnung entlastet.

Das Bundeskabinett hat am 06.012016 auf der Grundlage eines Monitoringberichts des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) festgestellt, dass die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität voll erreicht haben.

Seit 2013 erhielten Unternehmen des produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich nur noch, wenn sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten, so das Bundesfinanzministerium. Das Erreichen dieses Zieles sei von der Bundesregierung auf der Grundlage des Berichtes eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts festzustellen. Im für das Antragsjahr 2016 maßgeblichen Bezugsjahr 2014 betrage der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität 2,6 Prozent gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Das RWI komme in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 8,9 Prozent gegenüber dem Basiswert betrug. Der Spitzenausgleich könne somit auch im Jahr 2016 in voller Höhe gewährt werden, so das Finanzministerium.

Der Monitoringbericht gehe auf eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 01.08.2012 zurück. Darin habe die Wirtschaft zugesagt, als Gegenleistung für die Gewährung des Spitzenausgleichs unter anderem die Energieintensität der Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu reduzieren.

Bundesfinanzministerium, PM vom 06.01.2016


Steuerberater Andre Reischert

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