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Milchmengenreduzierung: Antrag auf Beihilfen kann ab 12. September eingereicht werden

Milch Euter Beihilfen

Die EU hat ein neues Hilfspaket für Milcherzeuger in Höhe von 150 Millionen Euro bewilligt, das an die freiwillige Reduzierung der Produktionsmenge geknüpft ist. Wer seine Milchmenge von Oktober bis Dezember 2016 reduzieren und die EU-Beihilfe in Anspruch nehmen will, kann ab dem 12. September einen Antrag einreichen.

Um Beihilfen aus dem neuen Hilfspaket zu erhalten müssen Milchbauern für den beantragten Zeitraum ihre Produktionsmengen reduzieren. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erhalten die Antragsteller eine Beihilfe von 14 Cent pro Kilogramm reduzierter Milchmenge.

Die Anträge können ab dem 12. September über die HIT-Datenbank eingereicht werden. Antragsberechtigt sind nur Milcherzeuger, die mindestens bis Juli 2016 Milch an Erstaufkäufer (Molkereien und Erzeugerzusammenschlüsse) verkauft haben. Direktvermarkter sind hingegen nicht antragsberechtigt. Als Ausschlusskriterium Reduktionsmenge von mindestens 1500 Kilogramm.

Die Auszahlung der EU-Beihilfen erfolgt nach der Bewilligung voraussichtlich ab März 2017.


Steuerberater Andre Reischert

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