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Bundestag beschließt Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag

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Land- und Forstwirte dürfen sich über deutliche Verbesserungen bei den steuerlichen Regelungen zum Investitionsabzug freuen. Der Bundestag hat eine seit langem geforderte Erleichterung beschlossen.

Die Neuregelung ermöglicht es nun Landwirten ab dem nächsten Jahr, einen Teil der Investitionskosten für Anschaffungen steuermindernd geltend zu machen. Betriebe können die steuerliche Wirkung von Abschreibungen vorholen, indem sie bereits vor der tatsächlichen Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts einen gewinnmindernden Abzugsbetrag in Höhe von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten geltend machen. Bisher verlangten die Finanzämter mindestens eine Angabe der der Funktion des vorgesehenen Wirtschaftsgutes sowie die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht für die Geltendmachung.

Der Deutsche Bauernverband, die Landesbauernverbände und der Rheinische Landwirtschafts-Verband hatten eine Vereinfachung seit langem gefordert. Die Änderungen seien nun ein wichtiger Schritt zu mehr Liquidität in den Betrieben.


Steuerberater Andre Reischert

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